Wer darf kaufen?
Rattengift der 2. Generation (PT14) dürfen seit dem 01.01.2025 nur gewerbliche Kunden mit gültigem Sachkundenachweis gemäß § 11 ChemBiozidDV erwerben.
Nicht betroffen und weiter frei erhältlich: Pheromon- und Klebefallen, Repellents und Vergrämungsprodukte sowie Nützlinge.












